sonstige Einkünfte

Weitere sonstige Einkünfte im Sinn des § 23 EStG beinhalten alle regelmäßigen und unregelmäßigen Einnahmen, soweit sie der Versteuerung unterliegen und nicht unter die vorher genannten Einkunftsarten fallen. Es handelt sich beispielhaft um Spekulationserlöse aus einem Hausverkauf.